Kraftfahrzeugsteuer 2004

  • Hallo Leute,


    Den folgenden, unverändert wiedergegebenen Artikel habe ich soeben erhalten.
    Somit rentieren sich Nachrüstsätze, wie ich einen von Stahlgruber vor zwei Jahren in meinen 190er Diesel eingebaut hatte, aus steuerlicher Sicht weniger. Die Neueinstufung erfolgte damals in Euro 2.


    Peter


    ***********


    E-Mail Abonnement des Bundesministeriums der Finanzen


    ----------------------------------------
    Artikel | 21. November 2003
    Kraftfahrzeugsteuer 2004 - Gesetz aus 1997 wirkt sich aus
    Thema: Steuern und Zölle
    ----------------------------------------


    Zum 1. Januar 2004 laufen die abgesenkten Steuersätze für Pkw aus, die
    den Abgasnormen Euro 4, D 4, Euro 3, D 3 und Euro 2 entsprechen oder
    höchstens 90 g Kohlendioxid je km ausstoßen (so genannte
    3-Liter-Autos). Insgesamt sind etwa 20 Mio. Fahrzeuge betroffenen, für
    die bei durchschnittlichem Hubraum mit zusätzlichen Kosten bis zu
    32 Euro
    im Jahr je nach Abgasverhalten und Antriebsart gerechnet werden muss.


    Die Anhebung geht auf das Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz vom
    18. April 1997 zurück (BGBl. I S. 805), welches die Besteuerung für
    Pkw noch stärker emissions- statt hubraumbezogen ausgeprägt hat.
    Bereits damals war erkennbar, dass die Steuerbefreiungen und die
    abgesenkten Steuersätze für besonders schadstoff- und CO2-reduzierte
    Pkw nur befristet gewährt und nicht oder wenig schadstoffreduzierte
    Pkw höheren Steuersätzen unterliegen werden.


    Die Wirkungen der damals getroffenen Regelungen verteilen sich über 8
    Jahre. Sie sind insgesamt aufkommensneutral angelegt und begünstigen
    die vorzeitige Einhaltung von zukunftsorientierten EU-Abgasnormen. Im
    genannten Zeitraum treten mehrere gestaffelte Steuersatzerhöhungen in
    Kraft. Die letzte Erhöhung erfolgte zum 1. Januar 2001 für alle wenig
    und nicht schadstoffreduzierten Pkw der Abgasnorm Euro 1 und
    schlechter. Eine weitere Erhöhung ist zum 1. Januar 2005 für wenig
    schadstoffreduzierte Pkw vorgesehen.


    Die Kraftfahrzeugsteuer fließt vollständig den Bundesländern zu, die
    diese Steuer auch verwalten. Festsetzungsbescheide werden über das
    ganze Jahr 2004 ergehen, jeweils abhängig vom ursprünglichen Tag der
    Fahrzeugzulassung. Sie enthalten neben der höheren Steuer für die
    folgenden 12 Monate den tageweise berechneten Differenzbetrag seit
    1. Januar 2004. In einigen Fällen wurde bereits festgesetzt. Dazu
    gehören Euro-4-Pkw, deren Steuerbefreiung in 2004 oder 2005 ausläuft.


    http://www.bundesfinanzministe…d/original_21098/bild.jpg


    Über Einzelheiten informiert auch die Broschüre "Kfz-Steuer für Pkw"
    http://www.bundesfinanzministe…2/KfZ-Steuer-fuer-PKW.pdf
    des Bundesministeriums der Finanzen, die seit 1997 ständig
    aktualisiert aufgelegt wird. Eine Online-Berechnung
    http://www.bundesfinanzministerium.de/-.336.17883/doc.htm ist
    möglich.

    Welch triste Epoche, in der es leichter ist, ein Atom zu zertrümmern als ein Vorurteil.
    Kia trista epoko, en kiu pli facilas detrui atomon ol antaujughon.


    Albert Einstein